König Ruprecht bestätigt die Regalien Graf Johanns von Wertheim: Münz-, Zoll-, Geleitrecht und die Juden in Wertheim.
Graf Johann von Wertheim erhält die Stadt Wertheim von König Wenzel als Lehen.
Graf Johann von Wertheim und die Stadt Wertheim schließen einen Vertrag über Bede und Weinschank.
Graf Johann von Wertheim verleiht die Münze in Wertheim dem Klaus Münzmeister.
Der Wertheimer Stadtrat beschwert sich wegen der beständigen Einfuhr von Wein vom Umland in die Stadt. Dadurch verringerten sich Umgeld und Niederlaggeld, kauften Fremde den Wein auf und nähmen dadurch der Bürgerschaft ihre Verdienstmöglichkeiten.
Graf Johann von Wertheim erlässt eine Ordnung für die Wertheimer Tuchmacher.
Es ist ein Kopialbuch der Stiftungen der Wertheimer Liebfrauen-Kirche erhalten.
Hans Lange von Weyfla, der "Arznnid", bekennt, dass er von nun an in der Stadt Wertheim wohnen und wie bisher der Herrschaft und dem Hofgesinde mit seiner Kunst dienen und dafür jährlich ein Fuder Wein mit zehn Maltern Korn erhalten solle.
Durch gräfliche Stiftung wird an der Pfarrkirche in Wertheim ein Kollegiatstift (St. Marien) für einen Pfarrer und elf Vikare eingerichtet.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn regelt auf Wunsch des Grafen Johannes von Wertheim und dessen Ehefrau (?) Mechthild die gottesdienstlichen Verhältnisse der Stadt Wertheim, wofür diese 1000 rheinische Gulden gestiftet haben (Nr. 19). Am 7.10.1420 bestätigt Bischof Johann die Maßnahmen nochmals (Nr. 41).