Als Folge der hennebergischen Erbteilung zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Burggraf Albrecht von Nürnberg wird Münnerstadt geteilt.
Graf Eberhard von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth verkaufen dem Hochstift Würzburg Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth befehlen den Pfandinhabern der dem Hochstift Würzburg verkauften Burgen und Städten, die Pfandeinlösung zu gewähren. Zu den Burgen und Städten gehören unter anderem Münnerstadt und Schweinfurt.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Ehefrau Elsbeth teilen den Bürgern von Münnerstadt mit, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ihre Hälfte und alle ihre Rechte an Burg und Stadt Münnerstadt verkauft haben und sagen sie von allen Huldigungen und Eiden los, die sie ihnen getan haben.
In einer Urkunde bestätigen Graf Eberhart von Wirtenberg und seine Gemahlin Elsbeth den Empfang der Abschlagszahlungen für die an das Hochstift Würzburg verkauften Besitzungen, zu denen unter anderem auch Königshofen, Röttingen, Krautheim sowie Teile von Münnerstadt und Schweinfurt gehören.
Die Gerber in Münnerstadt werden erwähnt.
Die beim kaiserlichen Hofgericht gegen das Hochstift Würzburg erhobene Klage des Bischofs von Eichstätt und einiger weltlicher Herren wegen den Orten Königshofen sowie Teilen von Schweinfurt und Münnerstadt wird vorerst abgewiesen.
Die Wollweber und Tuchmacher werden erwähnt.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft dem Kloster Bildhausen ("Billithusen") die Hälfte des großen und kleinen Wein- und Getreidezehnts sowie die Hälfte des Zolls und der Rodhühner von Münnerstadt um 5000 Pfund Heller.
Von den 21000 Pfund Heller, die die Bürger von Münnerstadt ("Münrichstat") dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und den Grafen Hermann und Berthold von Henneberg als Steuer schulden, werden 3500 bezahlt.