Die Bürgermeister, der Rat und die Bürger von Rothenburg o. d. Tauber bestätigen, dass die 6000 Pfund Heller, die Kraft von Hohenlohe ihnen schuldet, durch den Verkauf der Stadt Röttingen an das Hochstift Würzburg von diesem übernommen werden.
Kraft und Anna von Hohenlohe befehlen der Stadt Rothenburg und dem Röttinger Amtmann Walther Küchenmeister, dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel Burg und Stadt Röttingen zu übergeben. Rothenburg soll dafür 6000 Pfund Heller vom Hochstift erhalten. Am 16.10. bestätigt die Stadt den Erhalt der Summe.
Kaiser Ludwig IV. befiehlt Ludwig von Hohenlohe und den anderen Verantwortlichen für den Landfrieden in Franken, nicht mehr gegen Rudolf von Bebenburg vorzugehen. Sie hatten die Stadt Rothenburg beauftragt, Rudolf anzugreifen.
Ludwig von Hohenlohe einigt sich als neuer Landvogt mit der Stadt Rothenburg. So verspricht Ludwig, die Bürger und ihre Güter (insbesondere das neue Spital) zu schirmen, ihre Rechte zu wahren und ihnen gerechte Richter zu geben.
Heinrich "von Bloach" bezeugt, dass nach seiner Erinnerung auf dem Rothenburger Landgericht immer mit "oht" und mit "anleit" gerichtet worden sei, so weit das Bistum Würzburg reicht. Die Pfleger seien sein Herr von Limpurg und nach dessen Tod Kraft von Hohenlohe gewesen.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.
Das Rothenburger Dominikanerinnenkloster erhält vom Geistlichen Walther von "Sytensdorf" dessen Güter in Wettringen zur Bewidmung der ewigen Fronmesse.
König Karl IV. verpfändet dem erwählten Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift um 1200 Mark lötiges Silber die Juden von Rothenburg. Die Bürger Rothenburgs und die Juden selbst sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Juden in Rothenburg samt ihrer Schule, dem Kirchhof, den Häusern und allen ihren Gütern. Zusätzlich erhalten Bischof und Stift das Recht, die Juden wieder zu verkaufen. Die Stadt Rothenburg wird der Eide, die Juden zu schirmen, entbunden und angewiesen, Bischof und Stift bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich zu sein.