Die Bürgermeister, der Rat und die Bürger von Rothenburg o. d. Tauber bestätigen, dass die 6000 Pfund Heller, die Kraft von Hohenlohe ihnen schuldet, durch den Verkauf der Stadt Röttingen an das Hochstift Würzburg von diesem übernommen werden.
Kraft und Anna von Hohenlohe befehlen der Stadt Rothenburg und dem Röttinger Amtmann Walther Küchenmeister, dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel Burg und Stadt Röttingen zu übergeben. Rothenburg soll dafür 6000 Pfund Heller vom Hochstift erhalten. Am 16.10. bestätigt die Stadt den Erhalt der Summe.
Kaiser Ludwig IV. befiehlt Ludwig von Hohenlohe und den anderen Verantwortlichen für den Landfrieden in Franken, nicht mehr gegen Rudolf von Bebenburg vorzugehen. Sie hatten die Stadt Rothenburg beauftragt, Rudolf anzugreifen.
Ludwig von Hohenlohe einigt sich als neuer Landvogt mit der Stadt Rothenburg. So verspricht Ludwig, die Bürger und ihre Güter (insbesondere das neue Spital) zu schirmen, ihre Rechte zu wahren und ihnen gerechte Richter zu geben.
Heinrich "von Bloach" bezeugt, dass nach seiner Erinnerung auf dem Rothenburger Landgericht immer mit "oht" und mit "anleit" gerichtet worden sei, so weit das Bistum Würzburg reicht. Die Pfleger seien sein Herr von Limpurg und nach dessen Tod Kraft von Hohenlohe gewesen.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.
Das Rothenburger Dominikanerinnenkloster erhält vom Geistlichen Walther von "Sytensdorf" dessen Güter in Wettringen zur Bewidmung der ewigen Fronmesse.
König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe unverzüglich zu huldigen und sagt sie gleichzeitig von allen Eiden, die sie vorher dem Herzog Friedrich von "Tegge" (Teck?) geschworen haben, los.
König Karl IV. verpfändet dem erwählten Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift um 1200 Mark lötiges Silber die Juden von Rothenburg. Die Bürger Rothenburgs und die Juden selbst sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.