Graf Johann von Wertheim befreit die Stadt Wertheim bis auf Widerruf von Handlohn und Zoll.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn bestätigt die durch Graf Johann von Wertheim zum Andenken an seine Mutter und seiner Gemahlin gegründete Vereinigung unter dem Namen "Willige Armenhaus" in der Stadt Wertheim. Diese besteht aus acht Jungfrauen oder Witwen, die sich dem Gottesdienst und der Krankenpflege widmen und keinen eigenen Besitz haben.
Die Regeln der Beginen in Wertheim werden aufgestellt. Demnach werden acht geeignete ehrbare Jungfrauen oder Witwen mit Zustimmung des Grafen und des Wertheimer Pfarrers aufgenommen in das "Willige Armenhaus". Sie dürfen keinen eigenen Besitz haben außer ihren Kleidern und ihrem Bett. Sie haben eine Oberste unter sich zu wählen, der die anderen Gehorsam schuldig sind. Monatlich hat eine Frau die Kirche zu besorgen und zwei sollen das Almosen in der Stadt einsammeln. Jeder Kranke in Wertheim hat Anspruch auf Pflege durch die Beginen. (Laut Engel: Kirchliche Verwaltung lautet das Datum 18.6.1438.)
Graf Johann von Wertheim gibt "Seitz" Beckstein seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle, Ursätzen, Fischweide usw. in Erbbestand. Der Beständer hat binnen Jahresfrist mit dem Einverständnis des Grafen für 50 Gulden eigenes Gut zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Es werden weitere Bestimmungen, u.a. über Abgaben und Gericht, getroffen.
Graf Johann von Wertheim gibt der Wertheimer Bürgerin Else Schade ("Scheyden") seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör in Erbbestand. Die Beständerin hat im Einverständnis mit der Herrschaft 75 fl. zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Johannes, Kardinalpriester von St. Calixt in Rom, Legat der Kurie und des Konzils zu Basel, gewährt allen Gläubigen, die die Wertheimer Pfarrkirche besuchen und darin der abendlichen Antiphon "Salve regina" beiwohnen, einen Ablass zwischen 150 und 250 Tagen, für die Teilnahme an der wöchentlich einmal gesungenen Corpus-Christi-Messe zwischen einem Jahr und einem Jahr und 100 Tagen.
Graf Johann von Wertheim bestätigt, dass er Hans Baldhoffer, den Armbruster, als Bürger in Wertheim aufgenommen und ihn zu seinem und der Stadt Werkmeister gemacht habe, wofür er jährlich 18 Gulden, "ein Hoffrack und zwei Gulden Huffliur (?)" erhalten und mit allem, was er habe, bedefrei sein soll, dagegen jährlich zwei Armbrüste oder acht Gulden an die Grafen abzugeben habe.
Graf Johann von Wertheim gibt dem Wertheimer Bürger Cuntz Diem und Katherin, dessen Ehefrau, seine Mühle in Wertheim an der Tauber mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör, wie Ursätze und Fischweide, in Erbbestand. Die Beständer haben in Einverständnis mit der Herrschaft für 75 fl. Ursatz innerhalb Jahresfrist an die Mühle zu wenden. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
An Stelle der ehemaligen Judenschule wurde eine Kapelle errichtet. Für den Besuch dieser Kapelle wird ein Ablass gewährt.
Konrad "Wellyn", Professor der Theologie an der Universität Köln, vermacht seine Bücher (theologischen, kirchenrechtlichen, medizinischen und kunsthistorischen Inhalts) der Bücherei der Pfarrkirche zu Wertheim, jedoch mit dem Vorbehalt, dass sein Neffe Konrad Geyler die während seines Studiums benötigten entleihen darf. Dazu erhält die Kirche Geld (Nr. 66). Am 30.9.1449 nehmen die Verantwortlichen der Pfarrkirche das Testament an (Nr. 67).