Kaiser Sigismund belehnt den Grafen Georg von Henneberg-Römhild mit dem halben Gericht zu Benshausen, mit einem Teil des Wildbanns am Thüringer Wald, mit Zoll, Zehnt und Halsgericht zu Römhild und Münnerstadt sowie mit dem Bann dieser Gerichte.
Bischof Johann II. von Würzburg verpfändete Graf Georg I. von Henneberg den würzburgischen Anteil an Burg, Stadt und Amt Münnerstadt, ausgenommen geistliche Lehen und Mannlehen und auch den würzburgischen Teil am Ungeld. Damit war Münnerstadt wieder ganz im Besitz der Henneberger.
Der freie Jahrmarkt, ein sogenannter Kapitelsmarkt von Montag bis Mittwoch nach Fronleichnam, wird erwähnt. Er wurde auf Bitten von Bürgermeistern, Rat und der ganzen Gemeinde eingerichtet und fand anlässlich des jährlichen Treffens aller Mitglieder der Fronleichnamsbruderschaft statt, wofür einfaches freies Geleit und Zollfreiheit gewährt wurde.
Münnerstadt wird als "Munnerstat" erwähnt.
Laut Fries verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg die Ämter Münnerstadt und Aschach auf Lebenszeit an Graf Otto von Henneberg.
Münnerstadt wird als "Münnerstat" erwähnt.
Der Rat zu Münnerstadt bestätigt, dass er durch Ratsgenossen und den Bürgermeister Marx Krebs laut inseriertem Lehensbrief des Wilhelm Graf von Henneberg etliche Lehen für das Spital zu Münnerstadt empfangen hat.
Laut Fries geben Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg den Webern von Münnerstadt eine Ordnung.
In der von Fürstbischof Lorenz und Graf Hermann VIII. von Henneberg-Römhild erlassenen Münnerstädter Stadtordnung heißt es, dass ein Bürger als "Klaggeld" sechs und als Schreibgeld einen Pfennig, ein Gast je das Doppelte, ein Jude aber je viermal soviel zu geben habe.
Bischof Konrad von Thüngen und Graf Hermann von Henneberg erlassen eine Stadtordnung.