Bischof Embricho von Würzburg beurkundet, dass der Würzburger Ministeriale Heinrich von Karlburg eine kleine Kirche ("Kirchlein") in Laudenbach erbaut und dotiert habe. Es sei dem Kloster Neustadt adtituliert worden.
Der Ort wird als Burgsiedlung erstmals erwähnt.
Unter Vorsitz Gottfrieds von Hohenlohe wird ein Urteil bezüglich des Tausches von Graf Heinrich von Henneberg mit Graf Rudolf von Hohenlohe gefällt: Die Bestimmungen des alten Vertrages werden bestätigt und erweitert. Es soll weiterhin ein Drittel von Prozelten gegen ein Drittel von Laudenbach oder Freudenberg getauscht werden.
Der Würzburger Bischof Mangold von Neuenburg gibt die Hälfte von Burg Laudenbach und dessen Zugehörungen als Lehen an Graf Heinrich von Henneberg.
Es gibt eine Fähre in Laudenbach.
Graf Rudolf von Wertheim und seine Ehefrau Else schließen mit Rudolf, dem Bruder des Grafen, Domherr in Würzburg, einen Vertrag. Darin wird unter Anderem festgelegt, dass Laudenbach gemeinsamer Besitz der Brüder sein soll, solange der Domherr lebt. Ohne die Einwilligung des Domherrn soll nichts von Burg und Stadt Wertheim verkauft oder versetzt und auch kein Amtmann in der Stadt eingesetzt werden. Beide haben das Geleitrecht von und nach Wertheim.
Erbold und Konrad von Ehenheim erhalten den Laudenbacher Zehnt als Lehen vom Würzburger Bischof.
Kraft von Hohenlohe der Ältere schlichtet als Schiedsrichter einen Streit zwischen Graf Berthold von Henneberg und Graf Eberhard von Wertheim über eine Satzung eines Amtmanns in Laudenbach. Nach Rat des Schiedsrichters setzen beide gemeinsam den Amtmann ein und dieser wird auf Graf Berthold für seine Hälfte und auf Graf Eberhard für sein Drittel an der Veste Laudenbach vereidigt. Es werden noch weiter gehende Bestimmungen getroffen.
Die Grafen von Wertheim sind im Besitz von Laudenbach.
Graf Berthold von Henneberg verkauft dem Grafen Eberhard von Wertheim für 5000 Pfund Heller Würzburger Währung die Veste Laudenbach mit Vogtei, Amt, Gütern und Gerechtsamen, dazu das Dorf Laudenbach, mit der Zent Marktheidenfeld, samt den zur Feste Laudenbach gehörigen Leuten, sowie weitere Güter.