Die oben genannten Bürger von Ebern nehmen (vom Bischof) 500 Gulden Hauptsumme an, wofür sie jährlich 60 Gulden Zinsen für eine Messe in ihrer Pfarrkirche St. Laurentius lesen lassen sollen. Die Hauptsumme geben sie den Erben Götzes von Fulbach (Gotz von Fulbach), um die Schulden zu bezahlen, die das Hochstift bei diesen hat. Dafür stellt Bischof Johann von Brunn eine gesiegelte Urkunde aus, die die Bürger ermächtigt, nach dem Ende der oben genannten vier Jahre Bedebefreiung 500 Gulden der Hauptsumme sowie 160 Gulden jährlicher Zinsen von der Bede einzunehmen.