Bischof Lorenz erneuert das Verbot der fremden Münzen und bestimmt zusätzlich: Eine Schreckenberger (schrekenberger) Münze entspricht 21 neuen Pfennigen und acht davon einem Gulden. Ein Schneeberger Groschen (Schneberger gorschlein) entspricht acht neuen Pfennigen, 21 davon einem Gulden. Ein Achter (achter) oder ein Blaffert (Crentzplapart) entspricht sieben neuen Pfennigen und 24 Stück einem Gulden. Ein Bamberger Schilling, der nur in Bamberg hergestellt wird, entspricht fünf neuen Pfennigen, eine Mathäser Münze (Matheisor) entspricht vier neuen Pfennigen, ein Gnack (Gnacken) entspricht drei neuen Pfennigen, Zwei Fünferlein oder zehn alte Pfennige Otto V. von Brandenburg (Herzog Otsch Brandenburgisch) oder aus Nürnberg (Nurenbergisch) entsprechen einem Schilling. Zehn Meißner Groschen (Etscher) entsprechen einem Gulden, ein Schlangenblaffert (schlangen plapart) entspricht einem Schilling.