Gerichtliche Bevollmächtigung der Ritterschaft: Wenn Grafen, Herren, Ritter oder Knechte gegeneinander vor Gericht ziehen wollen, die andere Partei aber nicht erreichen können, sollen sie den Bischof um Unterstützung und sein Urteil bitten. Der Bischof wird dabei von seinen drei Beratern unterstützt. Falls sich eine Partei den Weisungen widersetzt, wird der Fall vor das Landgericht gebracht und dort verhandelt. Das Urteil des Landgerichtes wird vom Bischof und dem Rat der 21 umgesetzt. Sie dürfen aber nicht über Hals und Hand richten, zudem soll der Bischof das Landgericht trefflich und redlich besetzen.