Bischof Johann von Brunn schuldet Ulrich von Rosenberg (Rosenberg) und dessen Hausfrau Gute 3500 Gulden, die er bis zum 22.02.1424 bezahlen soll. Nachdem er diese Frist versäumt und Ulrich von Rosenberg verstirbt, schließt er mit dessen Witwe und ihrem Sohn Anselm folgende Vereinbarung: Bis zum 22.02.1427 des Jahres 1427 soll er 4000 Gulden zahlen oder andernfalls ihnen das Schloss Prosselsheim mit seinen Nutzungsrechten als Pfand überstellen. Auf diese Weise werden die Ritter von Rosenberg schließlich Pfandherren über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.