Den anderen Teil an der Unteren Burg Hardheim gehört einem von Helmstatt (von Helmstat), der es dem Geschlecht Horneck von Hornberg (Hornecken von Hornberg) für 350 Gulden verkauft. Als der Horneck zu Jagstberg (Jagsperg) und anderswo durch das Stift Schaden erleidet, erklärt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er das Schloss so lange amtmannsweise als Pfand innehaben solle, bis im die 350 Gulden bezahlt wurden. Bei der Ablösung kommt es zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Hornecken zu Hindernissen, sie werden jedoch durch die Domherren Johann von Allendorf (Hanns von Albendorf), den Propst zu St. Burkhard, und Georg von Elrlichshausen (Georg von Elrichshausen) miteinander vertragen. Horneck soll das Schloss sein Leben lang innehaben soll und seine Erben so lange, bis das Stift ihnen 800 Gulden bezahlt. Nach der zahlung sollen sie das Schloss an das Stift abtreten.