Johannes XXIII. erlässt ein Conservatorium an den Abt von St. Jakob in Würzburg sowie die Dekane der Stifte St. Stephan in Bamberg und St. Peter und Alexander in Aschaffenburg gegen diejenigen, die gegen die im Hochstift Würzburg lebenden Geistlichen, Städte, Menschen und Güter gewaltsam vorgehen und sie berauben.
Einst haben Beschlüsse des Domkapitels einstimmig erfolgen müssen. Der später auf dem Konstanzer (Constentz) Konzil abgesetzte Papst Johannes XXIII. setzt das bisherige Statut außer Kraft, so dass seither der Mehrheitsbeschluss gültig ist.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.