Es ist zu vermuten, dass der erste Vertrag der Ritterschaft mit dem Hochstift Würzburg zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Stiftspfleger Graf Albrecht von Wertheim (albrechten von wertheim) geschlossen wird. Dieser besagt, dass das Hochstift von 21 Personen des Adels regiert werden soll. Drei aus ihnen sollen sich um alle Einnahmen des Hochstift kümmern und dem Bischof davon jährlich 10.000 Gulden geben. Dieser Vertrag ist jedoch nie in Gebrauch.
Im Gegensatz zum Vertrag der Ritterschaft mit Bischof Johann von Brunn wird der Vertrag mit Bischof Johann von Grumbach angenommen und ist seither in Gebrauch. Etliche Bischöfe beschweren sich jedoch darüber, dass der Adel diesen in etlichen Artikeln nicht einhält.