Bischof Johann von Brunn leiht sich von Graf Thomas von Rieneck (Graf Thomass von Rineck) und seiner Ehefrau Katharina von Rieneck (Catharina seine hausfrawen) 2000 Gulden, die er mit 150 Gulden jährlich zu Cathedra Petri verzinst. Im Gegenzug erhalten diese die Bede zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung. Dieses Geschäft wird in Absprache mit dem Domkapitel getätigt.
Die Orte Rieneck (Rineck), Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (castel) und Bickenbach (Bickenbach) samt einer großen Zahl der Ritterschaft sind in einer Einigung von Bischof Johann von Brunn und den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) besiegelt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Heinrich von Buchenau (Hainrichen von Buches) und seiner Ehefrau Margaretha von Buchenau (Metzen seiner ehelichen Hausfraw) Geld. Dieses übernehmen Peter Haberkorn, genannt der Ältere (petter haberkern der eltren), und seine Ehefrau Agnes Haberkorn (agnes sein hausfrawe), indem sie den Schuldnern 666 Goldgulden und drei Pfund Heller zahlen. Hierfür verschreibt Bischof Johann von Brunn ihnen ein Drittel des Dorfes Zellingen (zellingen), das zu dem Zent Retzbach (Retzbach) dazugehört, auf Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn schuldet Dieter von Isenburg (ditrichen von Eisenburg hern zu Baidingen) 500 Gulden. Dieser zahlt Dietrich von Bickenbach (ditrich der elter zu Bickenbach) an Bischof Johann von Brunn und dafür verschreibt der Bischof ihm 500 Gulden auf den Hof zu Rieden (Rieden), mit allen Renten, Münzen, Gült, Diensten, Feldern, mit allen Zugehörungen, Rechten, Gütern und Gewohnheiten bis zu seinen Nachkommen auf Wiederlösung. Diesen Hof haben Heinrich von Hausen (Haintz von Hausen), den andern Hans ritter den dritten, Konrad von Erbshausen (Cuntz) und Andreas von Erbshausen (Endres von Erphausen) gebaut.
Die Herren Friedrich(fritz), Dietrich (dietz), Karl (carl), Wilhelm (wilhelm), Eberhard (Eberhart), Konrad (contz), Balthasar (Balthasar) und Sigmund (sugmund) von Thüngen (alle von Thungen) versprechen, Bischof Johann von Brunn zu dienen. Im Gegenzug dazu erhalten sie Schutz und Schirm und werden treu verteidigt. Bischof Johann von Brunn behauptet seinen Anspruch und den des Hochstifts auf Schloss Reußenburg (Schloss reussenberg). Die anderen Forderungen und Rechtssprüche, die zwischen den beiden Parteien bestehen, werden aber ausgenommen. Die Schulden, die sie beim Hochstift haben, bleiben bestehen.
Peter Haberkorn (petter Haberkern) leiht Bischof Johann von Brunn wiederum Geld. Die Gesamtsumme beläuft sich nun auf 1766 Gulden und drei Pfund Heller. Diese Summe verzinst Bischof Johann von Brunn erneut und händigt ihm die bisherige Verschreibung aus. Diese umfasst nun Personen, die für die Schulden des Bischofs haften, Burgen sowie die zwei Dörfer Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thüngersheim), auf Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn erhält von dem Ritter Apel III. von Lichtenstein, seiner Frau Dorothea von Lichtenstein (Apeln von Lichtenstein Ritter vnd Dorothea sein Hausfrauen) und deren Erben 300 Gulden für etliche Pferde und Häuser, die er ihnen genommen hat, 200 Gulden für Schulden zu Gerlachsdorf (Gerlach) und 100 Gulden für Verzehrung und Ausgaben. Für die 600 Gulden verpfändet der Bischof ihnen das Ungeld zu Ebern (Ebern) auf Wiederlösung.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Bischof Johann von Brun bekommt 150 Gulden von Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und verschreibt ihm den Wildbann von Rieden (Rieden), welcher sich über die Fläche zwischen Ebersbach (Ebersbach) und Roth an der Saale (Rode an der Sale) erstreckt, so lange der Bischof die Schulden nicht abbezahlt. Darüber gibt es einen Revers.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.