Bischof Johann von Brunn trifft mit Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten) eine Übereinkunft. Darin wird die wissentliche Schuldensumme von 64000 Gulden, die er auf Rothenfels (Rottenfels), Gemünden (Gemunden ) und andersweitig hat, sowie alle Schulden, die das Stift bei Gottfried Voit von Rieneck hat, quitiert.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ludwig und Thomas von Rieneck (Ludwigen vnd Thoma von Rineck) Gelder auf Schloss und Festung Rothenfels. Da sie sich nicht einigen konnten erließen sie Bischof Johann von Brunn 4300 Gulden Schulden, dafür quittiert der Bischof ihnen ihre bisher ausgeübten Rechte und Einnahmen.
Bischof Johann von Brunn wird vor das königliche Hofgericht gelanden, um dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich VI./I. von Hohenzollern (Burggrauen Friderichen von Nuremberg) und den Rothenburgern (Rottenburg) zu helfen.
Es ist Recht und Gewohnheit, dass Söhne und Töchter, die eheliche Geschwister und belehenbare Erben sind, zu gleichen Teilen erben. Dies hat Bischof Johann von Brunn Eberhard von Lichtenstein zum Geiersberg (Eberharten von Lichtenstein zum Geiersberg) geschrieben, der diese Regelung mit seinem Bruder und ihren belehenbaren Söhnen und Töchtern umsetzen soll. Dies betrifft den Hof, die Güter und den Zehnt zu Dietersdorf (Ditrichsdorf) und den halben Zehnt zu Tambach (thambach) mit allen Zugehörungen.
Nachdem Bischof Johann von Brunn das Schloss Rottenbauer und das Dorf Fuchsstadt an den Herrn Johann Voit von Salzburg (vogt von saltzburg) verkauft, befindet sich der Bischof in Geldnot. Er verlangt weitere 300 Gulden von Johann Voit von Salzburg. Zudem macht er einen Hof bei Rottenbauer (marck zu Rottenbaur), das dem Kloster Heidingsfeld (closters zu haidingsfelt) gehört, und das Schloss Rottenbauer sowie das Dorf Fuchsstadt mit all deren Zu- und Eingehörungen zu Mannlehen. Die Wiederlösung steht Johann Voit zu. Darüber gibt es einen Vertrag.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich) stirbt ohne einen seiner Mannlehen würdigen Erben. Der zu dieser Zeit regierende Bischof kann die Güter des Ritters für 800 Gulden auslösen. Der Bischof legt einen Zeitraum im Jahr fest, in dem Besitzer solcher Güter dem Frühmesser, dem Vikar im Domstift, jährlich 24 Malter Korn abgeben und ihre Grundstücke in Würzburg (wurtzburg) antworten und ausrichten müssen. Der Zeitraum befindet sich zwischen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.