Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt, Schloss und Amt Gemünden am Main (Gemunden) an Graf Andreas von Rieneck und Graf Thomas von Rieneck (Graue Endres und Graue Thomas vater und sone von Rieneck) für 5500 Gulden auf Wiederlösung. Der Bischof übergibt den Grafen einen Brief, der sich an Georg Voit von Rieneck (Gotz) richtet, damit dieser den Grafen Stadt, Schloss und Amt Gemünden übergibt, da es zuvor an ihn verpfändet war.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Stadt, Schloss und Amt Gemünden am Main an die Grafen Andreas und Thomas von Rieneck (bede Graven) verpfändet, behält er sich und seinen Nachfolgern sowie dem Stift das Öffnungsrecht, die Reisrechte, Erbrechte, die Landsteuer und andere Rechte. Darüber stellen die beiden Grafen dem Bischof einen Revers aus.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.