Bischof Johann von Brunn verpfändet das Schloss und Amt Rottenstein mit allen Zugehörungen, außer einem dritten Teil, der Heinrich von Riedern (Heinrich von Rieden) gehört, an Kaspar IV. von Bibra und seine Ehefrau Jutta (casparii von Bibra vnd Jütta seine hausfrawen) für 1400 Goldgulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn erlaubt es Kaspar IV. von Bibra (Caspari von bibra), dass er zu Heinrich von Riedern (heinrichen von Ridern) geht und dieser ihm den dritten Teil am Schloss und Amt Rottenstein für 1600 Goldgulden verpfändet. Somit ist Bischof Johann von Brunn nicht mehr verpflichtet, einen dritten Teil der Einnahmen des Schlosses und Amts Rottenstein abzugeben.
Bischof Johann von Brunn übernimmt die Schulden seines Vorgängers Bischof Gerhard von Schwarzenburg, der Andreas von Müdesheim (Endressen von Mutigsheim) 500 Gulden schuldet. Dazu kommen 100 Gulden für Getreide, 250 Gulden für Wein und 350 Gulden hat Andreas dem Bischof Johann von Brunn geliehen. Insgesamt hat der Bischof 1200 Gulden Schulden. Dafür bekommt Andreas von Müdesheim (Mutigsheim) zwei Höfe bei Rieden (Rieden) mit allen Zugehörungen und Nutzungsrechten, sowie das Ungeld von Arnstein (Arnstein) und den Zehnt der Dompropstei. Dies gilt solange bis die 1200 Gulden an Andreas von Müdesheim zurück gezahlt werden.
Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Brunn das Dorf und Schloss Rottenbauer (Rotenbaur) und das Dorf Fuchsstadt (fuchstat) für 500 Gulden Gold an Herrn Johann Voit von Salzburg (hansen voiten von Saltzburg). Die Hälfte der Gulden gehen als Ablöse an Peter Gündelwein (petter gundelwein). Die restlichen 250 Gulden werden dem Vogt samt der Nutzung und dem Wiederlösungs- und Öffnungsrecht verpfändet.
Michael von Seckendorf-Rinhofen (Michael von Seckendorff von Rinhofen) verkauft das Spital zu Neustadt an der Aisch (Newenstat an der aisch) an Bischof Johann von Brunn für 200 Rheinische Gulden auf Wiederlösung. Zudem ist dem Hochstift die Wiederlösung vorbehalten, wenn nach Michael keine lehenbare Erben folgen.
Bischof Johann von Brunn kauft die Burg Rodheim vor der Höhe (Rodheim das Schlos) von Bernhard von Reurieth (Betzen von Rewrit) und seiner Ehefrau Anna von Reurieth (annen seiner Hausfrawen) für 1400 Rheinische Gulden. Diese Summe sollen die beiden Eheleute und deren Erben innerhalb von zehn Jahren bezahlt bekommen. Jährlich bekommen sie vom Bischof 93 Rheinische Gulden am 11. November bezahlt und sechs böhmische Pfennige und drei Pfennige von der Gült vom Bürgermeister und dem Rat in Meiningen (mainingen), die in der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) ausbezahlt werden. Da Bürgermeister und Rat von Meiningen mitbeteiligt sind, bürgen diese mit für die Zahlung der Geld
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Heinrich Steller (Heinrich Steller) gibt dem Vater von Dietrich von Bickenbach (Dietrich zu Bickenbach) 40 Malter Getreidegült, welche auf zwei Höfen bei Rieden (Rieden) liegen, die wiederum in eine Kammer des Bischofs von Würzburg (wurtzburgs) gehören, und den Zehnt bei Bischof Johann von Brunn für 273 Gulden auf Wiederlösung. Herr Steller gibt dann aber noch 27 Gulden dazu, sodass die Gesamtsumme 300 Gulden ergibt. Dafür verzichtet Herr von Bickenbach auf das Anspruchsrecht der zwei Höfe und die Wiederlösung. Wenn ein Bischof sich von Herrn von Bickenbach lösen will, so gestattet Herr Steller dies für 300 Gulden.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Rörich II. von Eisenbach (Rorichen von Eisenbach rittern) und seinen Erben 1100 Gulden. Für die Summe soll der Bischof ihm einen jährlichen Zins geben. Diese Schulden gehen auf Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) über, welcher sich mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abspricht. Sie vereinbaren, dass der Bischof ihm auch Zinsen und Entschädigungen, sowie 1000 Gulden, die er in 20 Jahren abbezahlt, gibt. Dafür ist Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) sein Leben lang Lehensmann des Hochstifts und nach ihm sein ältester Sohn.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.