Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) verkauft das Untermarschallamt des Stifts Würzburg, welches ihm zusteht und welches er verwaltet, an Graf Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und dessen Erben.
Bischof Johann von Brunn gibt Wilhelm von Bibra (Bibra) einen Schuldbrief über 120 Gulden. Für den Fall, dass sich der Bischof zusätzlich 480 Gulden von ihm leihen möchte, wird der Ort Leutersdorf (Leutoldsdorf) als Pfand in Aussicht gestellt. Lorenz Fries kann jedoch keinen Beleg dafür finden, dass die vereinbarte Abrede umgesetzt wurde.
Bischof Johann von Brun bekommt 150 Gulden von Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und verschreibt ihm den Wildbann von Rieden (Rieden), welcher sich über die Fläche zwischen Ebersbach (Ebersbach) und Roth an der Saale (Rode an der Sale) erstreckt, so lange der Bischof die Schulden nicht abbezahlt. Darüber gibt es einen Revers.
Nachdem Johann von Brunn seine Schulden bei Kaspar, Wilhelm und anderen Familienmitgliedern derer von Bibra (Bibra) nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht bezahlen kann, greifen die Bibra Stiftsangehörige an. Der neue Stiftspfleger Albrecht von Wertheim bewirkt bei König Sigismund, dass er denen von Bibra gebietet, ihre Pfändungen, Gefangennahmen und sonstige Handlungen, wie das Niederbrennen, aufzugeben, so dass das Hochstift die Schulden bezahlen kann.
Bischof Johann von Brunn führt Krieg mit dem in den vorherigen Einträgen genannten Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und nimmt ihm etliche Güter zu Steinach an der Saale (Staina an der Sal) und Ebersbach (Eberspach) und verleiht diese samt dem bereits genannten Dorf Hain (Hain>/i>) Wilhelm von Bibra (Wilhelm von Bibra) zum Mannlehen auf. Der Bischof behält sich die Ablösung von Hain vor.