Bezüglich des Anspruchs auf das Untermarschallamt kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Herren von der Kere und den Herren von Bibra. Deswegen setzten sich Graf Heinrich von Henneberg (Hainrichen von Hennenberg) und sein Sohn Graf Wilhelm (Wilhelmen) gemeinsam mit Freunden der beiden Parteien zusammen, um eine gütliche Einigung zu finden und den Streit zu beenden. Es wird bestimmt, dass der Sohn Johanns von der Kere (Hannsen seligen sun) Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) das Untermarschallamt, welches er zu jenem Zeitpunkt bereits innehat, bis zu seinem Tod behalten soll. Danach wird das Untermarschallamt an die Herren von Bibra gehen, die binnen vier Wochen nach dem Tod Eberhards einen aus ihren Reihen, den sie für das Amt bestimmen, zum Obermarschall schicken sollen. Dieser soll dem Ausgewählten dann das Untermarschallamt verleihen. Sofern dieser wiederum sterben sollte, geht das Untermarschallamt wieder an einen Herren von der Kere, der dann ebenfalls innerhalb von vier Wochen bestimmt werden soll. Das bewilligen Graf Heinrich von Henneberg und sein Sohn Graf Wilhelm, indem sie diese Vereinbarung brieflich besiegeln und wodurch die vorherigen Briefe und Bestimmungen zum Untermarschallamt außer Kraft gesetzt werden.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt den Stab und das Amt Mellrichstadt (Melrichstat) an Eberhard und Martin von der Kere (Eberharten vnd Merten von der Kere) und verschreibt denselben, sich von Stab und Amt nicht wieder zu lösen. Schulden über 100 Gulden, die das Hochstift bei Konrad von der Kere (Conraten von der Kere), Domherr zu Würzburg, angehäuft hat, gelten als beglichen.
Martin, Konrad (Cuntz), Eberhard (Eberhart) und Albrecht von der Kere einigen sich mit Bischof Johann von Brunn über ihre Schadensvorderungen.
Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) verkauft das Untermarschallamt des Stifts Würzburg, welches ihm zusteht und welches er verwaltet, an Graf Wilhelm von Bibra (Wilhelmen von Bibra) und dessen Erben.
Der Mainzer Bischof Johann II. von Nassau, der Würzburger Bischof Johann von Brunn, der Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim, die Thüringer Landgrafen Friedrich und Wilhelm sowie die Stadt Nürnberg zerstören die Burg Katz (Catza) wegen der Raubzüge, die von dort ausgehen. Eberhard von der Kere (von der Kere) und seine Verwandten müssen auf alle ihre Rechte verzichten und dies in einem Revers bestätigen.
Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) stellt Forderungen an das Hochstift Würzburg, durch die zuvor erlittener Schaden wiedergutgemacht wird.