Graf Gottfried von Löwenstein (Lebenstain) schließt im Beisein seiner Brüder, dem Domherrn Albrecht (Albrechten) und dem Mönch Albrecht (Albrechter) folgenden Vertrag mit Bischof Berthold von Sternberg: Im Falle seines kinderlosen Todes sollen Burg und Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) für immer an das Hochstift Würzburg übergehen. Seine Brüder sind durch Geld zu entschädigen.
Lorenz Fries gibt an, keine Dokumente finden zu können, welche den Besitz an der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) bestätigen. Daher vermutet er, dass diese niemals an Bischof Berthold von Sternberg und das Hochstift Würzburg übergeben worden und Graf Gottfried von Löwenstein nicht kinderlos gestorben sei. Als möglichen Erben zieht er einen Georg von Löwenstein in Betracht, der 1443 als Pfleger von Bamberg die Erbeinigung zwischen beiden Bistümern vermittelt.