Kaiser Karl IV. gewährt Niederstetten das Gelnhäuser Stadtrecht.
Der Ort wird als "civitas" bezeichnet.
Der Ort wird als "Dorf" bezeichnet.
Schwabach wird "civitas" genannt.
In einer Urkunde des Tristram von Czenne, Richter zu Schwabach, ist bereits am 9.8.1371 von der "Stat ze Swabach" die Rede.
Gerlach von Hohenlohe erlangt das kaiserliche Privileg, Hornberg zur Stadt auszubauen, einen Wochenmarkt abzuhalten sowie Stock und Galgen zu errichten. Die Rechte wurden allerdings aus finanziellen Gründen nie eingelöst.
Die Grafen von Hohenlohe erlangen das Recht, Gailnau zur Stadt auszubauen. Aufgrund finanzieller Probleme wird dieses Recht aber nie eingelöst.
Kirchenlamitz wird hauptsächlich als "Markt" bezeichnet, das Stadtrecht geht nach und nach verloren
Der Ort wird als "civitas" bezeichnet.
Erlangen wird als "civitas" bezeichnet.