König Konrad IV. belehnt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Reichslehen Creußen ("castrum Crusen cum omnibus suis pertinentiis").
Es wird eine Burg des Hochstifts Bamberg in Zeil genannt, die an Ludwig von Rotenhan verpfändet war.
Es wird eine Burg Hilpoltstein genannt.
Die "Walpurgiskapelle" auf der Burg ist bezeugt.
Graf Berthold von Henneberg bestimmt für seine Gemahlin Sophie "Slusungen castrum cum ciuitate", also Schloss und Stadt Schleusingen.
Bischofsheim wird als "castrum et oppidum" bezeichnet, gleichzeitig wird eine Burg genannt.
Steinau wird als "castrum" erwähnt.
Auf Veranlassung des Landesherren wird neben dem Dorf etwa an der Stelle des heutigen Marktplatzes planmäßig eine städtische Siedlung angelegt.
Der Ort wird als Burgsiedlung erstmals erwähnt.
Die Siedlung unterhalb der Burg wird als Stadt bezeichnet.