Der Rat, der bei der Erhebung des Ortes zur Stadt 1332 eingesetzt wurde, wird nicht von den Bürgern gewählt, sondern seitens der bereits vorhandenen Bürgermeister durch Zuwahl neuer Mitglieder in Anwesenheit des Landkomturs ergänzt.
Landesherr ist der Bischof von Bamberg.
Der Besitz des karolingischen Königshofes kommt an das Erzstift Mainz.
Der Ort ist Reichsgut.
Das Hochstift Würzburg, der Deutschorden in Münnerstadt, das 1279 gestiftete Augustinerkloster und das Kloster Fulda, das seinen Besitz um 960 den Hennebergern abtrat, werden als Ganerben genannt.
Neustadt a. d. Aisch gehört zum Territorium der Burggrafen von Nürnberg, den späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach-Bayreuth.
Stadtherr von Spalt ist der Bischof von Eichstätt.
Stadtherr ist der Landesherr, der Markgraf von Brandenburg-Ansbach.
Das Gebiet um Soden gehört der Abtei Fulda.
Wörth am Main gehörte ursprünglich den um 1570 ausgestorbenen Herren von Erlenbach.