Kaiser Karl IV. verleiht zwei Jahrmärkte und einen Wochenmarkt am Dienstag.
Kirchenlamitz erhält von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg das Stadtrecht.
In der Teilungsurkunde des Erbes von Albrecht dem Schönen erhalten Herzog Swantibor I. von Stettin und seine Frau Anna die Orte Königsberg, Schildeck (bei Bad Kissingen), Bad Kissingen, Nüdlingen (bei Bad Kissingen), Altdorf (bei Nürnberg), Heroldsberg (bei Nürnberg) und Bruck (bei Nürnberg).
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verleiht auf sechs Jahre den Münzmeistern Maler die Münze zu Bayreuth und Kulmbach.
Der Burggraf von Nürnberg verspricht dem Markgrafen Balthasar von Meißen Einkünfte aus Coburg zur Tilgung seiner Schulden.
Der Würzburger Bischof löst die Stadt Iphofen aus der Pfandschaft von Kaiser Karl IV.
Pfalzgraf Ruprecht der Ältere verspricht Gerlach von Hohenlohe, diesem und dessen Erben die ihm verpfändete Burg und Stadt Lauda jederzeit gegen 6200 Gulden zurückgeben zu wollen.
Das Hochstift Würzburg verkauft dem Ritter Eberhart von Ostheim eine jährliche Gült von 260 Pfund Hellern für 3000 Pfund Heller, die er jedes Jahr am Sankt Martins Tag vom Hochstift ausbezahlt bekommt, auf den Einkünften von Neustadt a.d. Saale im Landkreis Grabfeld unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.
Lemplein Lemprecht wird die Hellergült der Stadt Gerolzhofen verkauft. Des Weiteren wird ihm das Amt zu Gerolzhofen zugeteilt.