Der Fuldaer Abt Friedrich I. vom Romrod verkauft die Lehenshoheit über Baunach und die Schiefenburg an den Bamberger Fürstbischof Lamprecht von Brunn.
Laut Lorenz Fries ist nun Erinker von Seinsheim im Besitz einer Hälfte Gerolzhofens. Vermutlich handelt es sich hierbei um die Hälfte, die zuvor Apel von Stutterheim innehatte. Die Verpfändungssumme beträgt 7000 Gulden.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Dietrich von Ebersberg und Ulrich von Hutten 1250 Gulden von der Summe von 5200 Gulden zurück, wofür diese das Schloss, das Amt und die Stadt Bischofsheim erhalten haben.
Spruch des Hirschberger Landgerichts, dass Greding nicht Lehen der Burggrafen von Nürnberg sei, sondern eichstättisches Eigen.
Die Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber nimmt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg für seine Lebenszeit zum Pfleger an und zahlt ihm dafür jährlich 400 rheinische Gulden.
Ein Spruch des Hirschberger Landgerichts besagt, dass Greding nicht Lehen der Burggrafen von Nürnberg, sondern eichstättisches Eigen sei.
Das Hochstift verspricht der Stadt gegen eine Steuer von 10000 Gulden Befreiung von der Erhebung von Beden für die nächsten vier Jahre.
Bei einem Schiedsspruch zwischen den Burggrafen von Nürnberg und der brauneckschen Witwe und ihrer Tochter über die brauneckschen Reichslehen, verbleibt der Teil in Kitzingen bei dem Geschlecht von Brauneck.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn vollzieht den von seinem Vorgänger Wulfing von Stubenberg (1304-1318) eingeleiteten Kauf Baunachs.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt, den Zoll an der Mainbrücke einzunehmen, um von den Einnahmen die Brücke in einem guten Zustand zu halten. Dieses Privileg wird von Bischof Melchior von Zobel 1548 bzw. 1549 bestätigt.