"Rathsmeister und Rath" zu Schmalkalden versprechen dem Landgrafen Hermann zu Hessen und dem Grafen Heinrich von Henneberg, bei ihnen bleiben zu wollen, bis die Schulden der Stadt ganz getilgt seien.
Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
Das Landgericht von Nürnberg setzt den Burggrafen Friedrich von Nürnberg unter anderem in Nutzgewähr der Güter und Schlösser in Rothenburg o. d. Tauber, Kirchberg und Gailnau.
Als Entschädigung für den Verkauf von Reichslehen durch Burggraf Friedrich von Nürnberg übergibt er Lenkersheim, das vorher burggräflicher Eigenbesitz war, als Reichslehen an König Ruprecht, der ihn im Gegenzug mit Lenkersheim belehnt.
Im Streit des Würzburger Bischofs mit den Nürnberger Burggrafen um Kitzingen wird eine Richtung getroffen. Demnach soll der Bischof den Hohenloher Teil der Stadt inne haben, dagegen soll Burggraf Johannes die Steuer festlegen dürfen (die aber geteilt wird). Die Brücke soll wiederhergestellt werden.
Der Würzburger Bischof befreit Volkach auf sechs Jahre von Steuer und Bede, weil die Volkacher eine bischöfliche Schuld von 2600 Gulden bei Graf Lienhard von Castell bezahlt haben.
Da das Hochstift Würzburg Hans von Kronberg 8000 Gulden schuldet, verschreibt es ihm laut Lorenz Fries Stadt und Amt Gerolzhofen.
1405 kauft Götz Voit von Rieneck für 19500 fl. Stadt und Amt Rothenfels von Würzburg, musste aber Gemünden dafür herausgeben.
Laut Lorenz Fries erscheint 1405 der Würzburger Bischof erneut vor Gersfeld. Er nimmt Hermann von Schneeberg und seine Familie gefangen und übergibt Gersfeld an Hans von Steinau.
Laut Fries verpfändet Bischof Johann von Egloffstein die Städte und Ämter Königshofen im Grabfeld und Sternberg mit den Dörfern Eyershausen und Linden mit Ausnahme des großen und kleinen Zolls sowie der weltlichen und geistlichen Lehen für 9400 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg