Thüngen ist wieder Eigengut der Herren von Thüngen.
Die Thüringer Grafen und Meißener Markgrafen bestätigen dem Coburger Augustinerkloster seine Güter und Weinberge.
Der Bamberger Bischof übergibt das Schloss Betzenstein an die Landgrafen von Leuchtenberg. Es soll ihm jedoch Zeit seines Lebens als Offenhaus zu Verfügung stehen.
König Ruprecht erneuert dem Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg verschiedene Reichspfandschaften, unter anderem die über die Stadt Feuchtwangen.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.
Gegen Pfandschilling geben die Thüngen 1406 die Stadt Mainbernheim an den Würzburger Bischof Johann II. von Brunn weiter, nachdem sich die Bewohner Mainbernheims mit thüngenschem Geld von Burggraf Johann von Nürnberg loskauften und die Thüngen zu ihrem Stadtherren nahmen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verspricht, die Stadt Haßfurt hinfort nicht mehr ohne Zustimmung des Domkapitels zu verpfänden.
Laut Lorenz Fries verschreibt Bischof Johann von Eglofstein Hans von Steinau Schloss Gersfeld und den zugehörigen Teil des Dorfes, was zuvor Herrmann von Schneeberg gehörte, für 1400 Gulden. Am 6.2.1406 übergibt Hans von Steinau dem Bischof eine Bestätigung darüber.
Laut Lorenz Fries setzt der Würzburger Bischof Hermann von Schneeberg wieder - nun aber als Lehnsmann - in Gersfeld ein.
Da Dietrich Fuchs von Eltmann dem Würzburger Bischof Johann von Eglofstein laut Lorenz Fries 4000 Gulden lieh, verschreibt er ihm Stadt und Amt Hassfurt.