Die Stadt und das Amt Röttingen werden für 8000 Gulden an die Brüder Truchseß von Baldersheim, an Götz von Berlichingen und an Konrad von Rosenberg verpfändet.
Burggraf Johann III. von Nürnberg setzt die Ritter von Feilitzsch als Amtmänner in Hohenberg, Arzberg und Wunsidel ein.
Burggraf Johann III. von Nürnberg vermacht seiner Tochter Elisabeth, Gräfin von Württemberg 40000 Gulden als ihr mütterliches Erbe und verpfändet ihr dafür Stadt und Schloss Bayreuth, Arzberg, den Markt Kirchenlamitz, das Schloss Hohenberg und Wunsiedel, wie auch Weißenstadt.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Schloss und Amtsmannschaft Creußen an Heinrich Kellner von Bibrach, genannt Arm-Heinrich, und seine Frau.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Stadt und Schloss Erlangen für zwei Jahre an Franz Pfinzing.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt den Landzins von Münchberg dem Ehepaar Erhart und Afra Loneys.
Burggraf Johann von Nürnberg setzt zur Tilgung seiner Schulden Ritter Hans von Sparneck zu Weisselsdorf als Amtmann in Münchberg ein.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und seine Ehefrau Elisabeth von Lothringen verkaufen 1413 auf Wiederkauf an Konrad Schenk von Erbach und dessen Ehefrau Margarete von Steinach die Hälfte von Burg und Stadt Möckmühl mit allem Zubehör für 4500 Gulden. 1434 wird die Urkunde vom Rat der Stadt Frankfurt vidimiert.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Schloss Schauenstein amtmannsweise an den Grafen Oswald von Truhendingen.
Laut Lorenz Fries stellt Bischof Johann von Brunn den Söhnen von Wilhelm und Hildebrand von Thüngen erneut in Aussicht, ihnen 4100 Gulden innerhalb von zwei Jahren zu bezahlen. Diese Summe hatten die von Thüngen zur Auslösung der Städte Mainbernheim und Heidingsfeld vorgestreckt. Bis dahin sollten die von Thüngen für je 15 Gulden einen Gulden Zins erhalten und als Amtmänner in den Städten eingesetzt werden.