Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn errichtet in Volkach ein neues Zentgericht, einen Gerichtssprengel für die Blutgerichtsbarkeit.
Die Zuständigkeit des Stadtgerichts wird vom Würzburger Bischof Johann II. von Brunn auf alle Fälle, die nicht Leib und Leben betrefen, festgelegt. Es sollte nun mit dem Amtmann, dem Amtkeller, einem Bürgermeister, vier Ratsmitgliedern und drei Vertretern der Bürgerschaft besetzt sein. Das Gericht fand jeden Dienstag nach dem Markt statt.
Die von Markgraf Friedrich I. unterstützte Änderung der Ratsverfassung findet im Einigungsbrief von 1432 ihren Niederschlag. Die darin festgelegten Grundsätze für die Zusammensetzung des Stadtregiments bleiben größtenteils bis zum Ende der Markgrafenzeit verbindlich. Neben das bestehende zwölfköpfige Ratskollegium, dem seither sogenannten Inneren Rat, tritt nun als "Äußerer Rat" eine sechsköpfige Vertretung der Gemeinde. Ihr obliegt fortan im wesentlichen die Mitwirkung bei finanziellen Angelegenheiten, namentlich bei der jährlichen Rechungslegung und der Veranlagung zur Stadtsteuer.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Hans Zoller für 630 Gulden ein Viertel der Bede zu Ebern.
Erkinger, Herr zu Schwarzenberg und von Seinsheim, bekannte, dass Bischof Johann II. von Würzburg ihm Schloss, Stadt und Gericht Ebenhausen sowie 100 rheinische Gulden auf das Dorf Heustreu für 5000 Gulden verschrieben habe.
Laut Lorenz Fries nimmt die Stadt Ebern einen Kredit in Höhe von 500 Gulden mit einem jährlichen Zins von 40 Gulden auf, um ihre Schulden zu begleichen. Der Würzburger Bischof bestätigt ihr, dass sie nach Ablauf von vier Jahren die Gesamtsumme aus 500 Gulden Kredit und 160 Gulden Zinsen an der jährlichen Bede zu Ebern einnehmen darf.
Laut Lorenz Fries erlaubte der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt am 4.6.1432, eine Mühle am Main zu erbauen. Dieser Mühle wurden von Bischof Gottfried von Limpurg am 7.12.1442 Freiheiten und Privilegien bestätigt.
Königshofen kommt von Würzburg wieder an die Henneberger.
Graf Johann von Wertheim verspricht, nicht nach den Städten Haßfurt und Zabelstein streben zu wollen.
Wegen einer Schuld von 1000 Gulden fränkischer Währung verpfändet der Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun bereits 1433 seine Rechte an Stadt, Amt und Schloss von Brückenau und Schildeck weiter an Heinz von Thunfeld, Wilhelm von Bibra und Engelhard von Münster.