Markgraf Johann von Brandenburg erlaubt den Bürgern, einen Rat zu wählen. Dieser besteht aus jeweils einem Ober- und einem Unterbürgermeister, aus Ratsmitgliedern und aus vier Viertelmeistern.
Graf Johann von Wertheim verspricht, nicht nach den Städten Haßfurt und Zabelstein streben zu wollen.
Graf Michael von Wertheim und seine Frau Sophia, denen Graf Georg von Henneberg und dessen Frau Johanne einen Kaufbrief über Schloss und Stadt Möckmühl gegeben haben, sprechen diese wegen der darin enthaltenen Bestimmung über die Währschaft frei.
Kaiser Sigismund spricht Windsheim die Reichsfreiheit und Gerichtshoheit zu.
Der Würzburger Bischof und der Nürnberger Burggraf vereinbaren laut Lorenz Fries, dass sie auf ewig von der Stadt Kitzingen nicht mehr Steuern als 1600 Gulden jährlich verlangen werden. Davon erhält der Bischof 1000 Gulden und der Nürnberger Burggraf 600 Gulden.
Angleichung an die Stadt- und Gerichtsordnung des Kurfürsten Friedrich von Brandenburg.
Die Stadt- und Gerichtsordnung des Markgrafen Friedrichs V. bestimmt eine jährliche Erneuerung des Rates durch Selbstergänzung unter Mitwirkung des landesherrlichen Stadtvogts.
Die markgräfliche Ordnung sieht auf ein Jahr zwei Bürgermeister und mindestens fünf Räte vor.
Kurfürst und Markgraf Friedrich I. legt ein allgemeines Stadtrecht fest.
Nach der Stadtordnung von 1434 soll in Roth jährlich am 3. Ostertag der Rat erwählt oder verändert werden, und zwar in der Weise, dass der Vogt in seiner Funktion als Stadtrichter einen Ratsherrn auswählt. Beide suchen sodann einen zweiten Ratsherrn aus, mit dem zusammen drei weitere Leute gewählt werden. "Diese fünf mit Vogt sollen macht haben in der ganzen stadt für ein jahr."