Im Jahr 1542 verpfändet Bischof Konrad von Bibra laut Lorenz Fries den Würzburger Anteil an der Bede zu Aub ("Aw") an Sigmund Truchseß von Baldersheim für 12000 Gulden. Der Truchseß erhält jährlich 60 Gulden Zinsen, bis der Bischof die Bede wieder auslöst.
Laut Fries tauschen Bischof Konrad von Bibra und Graf Wilhelm von Henneberg die Ämter Mainberg und Meiningen mit sämtlichem zugehörigen Besitz und Rechten
Die Gerichtsordnung Heidecks wird von der Stadt Nürnberg als der damaligen Pfandinhaberin durch die "Gemeine Ordnung der Rats- und Gerichtswahlen" erneuert und verbessert: Der Bürgermeister und der Rat üben die niedere Gerichtsbarkeit über Stadt und Bürgerschaft aus. Jedes Jahr finden Rats- und Gerichtswahlen in Anwesenheit der herrschaftlichen Kommissare statt: Gewählt werden 13 Rats- und Gerichtspersonen, davon vier alte und vier junge Bürgermeister, von denen jeder das Bürgermeisteramt ein Vierteljahr verwaltet.
Bischof Konrad von Bibra ändert das Siegel und Wappen der Stadt Volkach.
Der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gibt Michael von Wertheim u.a. Burg und Stadt Freudenberg zu Lehen.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt der Stadt Gerolzhofen eine neue Stadtordnung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Stadtordnung für Schwarzach.
Als Otto von Henneberg 1548 stirbt, teilen sich seine beiden Söhne Bertold und Albrecht die Pfandschaft, die aber nur noch ein Viertel der Stadt und des Amtes Brückenau sowie ein Achtel von Schildeck umfasst.
Bertold von Henneberg verkauft seinen Teil der Stadt und des Amtes Brückenau sowie Schildecks an seine Schwäger, die Grafen Georg und Hans von Mansfeld.
Laut Lorenz Fries verleiht der Würzburger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt der Stadt Ebern eine weiteren Jahrmarkt.