Orb wird an Frankfurter Kaufleute und an die Freiherrn von Schönborn verpfändet.
Herren der Stadt Rieneck sind seit 1673 die Grafen von Nostitz.
Der Besitz des Juliusspitals in Thüngen geht auf das Jahr 1677 zurück, in dem Ritter Leopold von Thüngen den Würzburger Bischof Peter Philipp von Dernbach mit einem Viertel des Tals, Guts und Schlosses Thüngen belehnt.
Aufgrund einer Revision der Ratsrechte von 1687 bleiben dem Magistrat nur noch Bußen für "geringe Feldvergehen"; in Schul-, Erbschafts-, Kauf- und Verkaufsangelegenheiten liegt die Zuständigkeit allein beim Oberschultheißen.
Im 18. Jahrhundert besitzt das Würzburger Juliusspital ein Viertel des Ortes Thüngen mit der Vogtei darauf.
Es existiert eine Auflistung der Schultheißen und Gerichtsmänner, die von 1703 bis 1719 in Pflicht genommen wurden.
Wörth kommt endgültig an das Erzstift Mainz.
Das Erzstift Mainz ist Landesherr.
Erst durch einen Rezess von 1748 werden sämtliche Immunitäten dem Bamberger Fürstbischof überlassen, von diesem aber dem Domkapitel eine Entschädigung durch Anteil an den Revenüen zugestanden.
Königsberg kehrt gegen die Zahlung eines Kapitals wieder zu Sachsen-Hildburghausen zurück.