Kaiser Ludwig IV. erteilt das Recht, an Landfriedensschlüssen und Städtebündnissen teilzunehmen.
Durch die Forderung des Mainzer Erzbischofs als Erbe Ludwigs des Jüngeren von Rieneck scheint Steinau wieder in rieneckischem Besitz gewesen sein.
Der Bischof von Würzburg verspricht, dem Burggrafen Johann II. von Nürnberg 1200 Pfund Heller wegen des Kaufs von Bernheim zu zahlen.
Gottfried und Elisabeth von Hohenlohe überlassen ihre Teile Heidingsfelds und Kitzingens (mit Einwilligung Krafts von Hohenlohe) dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel und erhalten im Tausch Burg und Stadt Möckmühl.
Der Mainzer Erzbischof Heinrich III. von Virneburg einigt sich mit Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau bezüglich Burg und Stadt Rieneck. So soll eine Hälfte dem Erzstift Mainz zufallen, die andere Hälfte sollen Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau als mainzisches Lehen erhalten.
Kraft von Hohenlohe und sein gleichnamiger Sohn geloben dem Würzburger Bischof, ihn in seinem ruhigen Besitz von zwei Anteilen an Kitzingen nicht zu stören und immerwährenden Burgfrieden mit dem Hochstift zu halten.
Kaiser Ludwig IV. belehnt den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel mit den einst hohenlohischen Teilen von Kitzingen und Heidingsfeld, da diese vom Reich zu Lehen gehen.
Seit der Stadterhebung gibt es ein Stadtvogteigericht.
Der Würzburger Bischof Albrecht gründet die Pfarrei Fladungen.
Das Dorf Marktbreit wird durch die Hohenloher von den Grafen von Castell rückgelöst.