Kaiser Karl IV. bestätigt der Stadt ihre Rechte.
Kaiser Karl IV. verleiht Pegnitz das Stadtprivileg.
Das Stadtrecht wird niedergeschrieben.
Ein kaiserliches Privileg mit dem "ius de non evocando" (Gerichtsbarkeit nur vor dem städtischen Amtmann) wird verliehen.
Heideck wird vom kaiserlichen Landgericht Nürnberg befreit.
Herrieden hat das Marktrecht.
Unter dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau werden Stadtordnungen erlassen.
Als Ergebnis der erneuten Selbstauslösung aus der Verpfändung verspricht Kaiser Karl IV. die "völlige Unverpfändbarkeit", die von den Kurfürsten und anderen Reichsstädten bekräftigt wird.
Kaiser Karl IV. gelobt, die Städte Weißenburg und Windsheim nicht mehr zu versetzten, nachdem sie sich um 28000 Gulden, wobei er 8000 Gulden als Hilfe beigesteuert hat, selbst gelöst haben.
Kaiser Karl IV. gelobt, die zur Landvogtei Nürnberg gehörende Stadt Weißenburg und die zur Landvogtei Rothenburg gehörende Stadt Windsheim nie mehr zu versetzen.