Die Bürger von Bischofsheim erhalten gegen eine Zahlung von 700 Gulden bis 11. November 1394 eine Steuerbefreiung.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bestätigt laut eingerückter Urkunde, dass die Bürger von Seßlach für vier Jahre gegen Entrichtung von 1600 Gulden und 1600 Pfund Heller von aller Bede, Geschoss und Steuer befreit werden.
Die Bürger von Mellrichstadt werden gegen eine Entrichtung von 11000 Pfund Heller von Steuer und Bede bis 1393 befreit.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof den Bürgern von Hassfurt, den Zoll an der Mainbrücke einzunehmen, um von den Einnahmen die Brücke in einem guten Zustand zu halten. Dieses Privileg wird von Bischof Melchior von Zobel 1548 bzw. 1549 bestätigt.
Laut Lorenz Fries bestätigt König Wentzel den Bürgern von "Brisenstat" die von seinem Vater Karl IV. verliehenen Privilegien.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt der Stadt Roth das Privileg, sechsmal im Jahr einen Jahrmarkt abzuhalten. Folgende Markttage werden bestätigt: St. Matthias in der Fasten (20.7.), St. Veit (15.6.), St. Margarete (20.7.), St. Egidien (1.9.), Hl. Kreuz (14.9.) und St. Nikolaus (6.12.) mit demdarauffolgendem Tag. Gleichzeitig bestätigt er den Bürgern zu Roth "iren gewönlichen Wochenmarkt auf den Samstag alle Wochen zu haben in solchen Rechten vnd Gewonhaiten als dann sulch Märkt in demselben Sloß ... alter Herkummen sind".
Die Bürger von Bischofsheim bestätigen, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 300 Gulden sie für die nächsten vier Jahre von aller Steuer befreit.
Die Bürger von Ebern bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 3000 Goldgulden die nächsten vier Jahre von Bede, Geschoss oder Steuer befreit worden sind.
Das Hochstift befreit die Stadt Haßfurt gegen Zahlung von 2800 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Das Hochstift befreit die Stadt Meiningen gegen Zahlung von 5000 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.