Ein Stadtschreiber ist erstmals bezeugt.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg bestätigt der ihm vom Reiche verpfändeten Stadt Weißenburg und ihrem Rat ihre Privilegien.
Der Rat existiert mit vier Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.
Es wird ein Rat aus 10 ehrbaren Bürgern genannt.
Es werden "magistri consulum, consules et scabini" erwähnt.
Schultheiß und Schöffen - von 1331 bis 1364 ausschließlich Bürgermeister, Schöffen und Rat - fungierten als Organe der bürgerlichen Gerichtsbarkeit.
Es gibt einen Rat, der aus zwölf Ratsfreunden besteht, und dem Bürgermeister vorstehen.
Es bildet sich ein Stadtrat.
In Ebern gibt es zwei Bürgermeister.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.