Es gibt eine Ratsverfassung.
Zusammen mit den drei Ratsherren, die der "Kleine Rat" aus der eigenen Gruppe der "Alten Genannten" wählt, bilden die beiden Gewählten des "Grossen Rats" das fünfköpfige Kur- oder Wahlherrengremium.
Es werden erstmals Schöffen und der Rat in Ansbach erwähnt.
Sophia, Burggräfin zu Nürnberg, stiftet Zinsen aus Hildburghausen (20 Pfund) als Seelgerät an das Kloster Veßra. Dabei werden Bürgermeister und Rat (12) erwähnt.
In Windsheim werden elf Ratsherren erwähnt.
Der Bürgermeister, der Rat und die Bürger der Stadt Nürnberg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit den Bürgermeistern, dem Rat und den Bürgern der Stadt Windsheim. Dies geschieht gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz ihnen gegeben haben.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde der Stadt Rothenburg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit den Bürgermeistern und den Bürgern des Rats der Stadt Windsheim. Dies erfolgt gemäß den Briefen, die ihnen vom Kaiser, seinem Sohn Wenzel und dem Markgrafen zu Brandenburg und Lausitz gegeben worden sind.
Bürgermeister, Rat und die Gemeinde der Stadt Weißenburg verbünden sich unter Zustimmung Kaiser Karls IV. mit dem Bürgermeister und den Bürgern des Rats der Stadt Windsheim, gemäß den Briefen, die der Kaiser, sein Sohn Wenzel und der Markgraf zu Brandenburg und Lausitz, ihnen gegeben haben.
1368 sind Bürgermeister und Rat zu Spalt genannt.
Das Stadtgericht wird erstmals genannt (mit Amtmann, Amtskeller, Ober- und Unterbürgermeister, zehn Ratsherren als Schöffen).