Es sind Ratsprotokolle vorhanden.
Aus der Gemeinde werden vier Bürgermeister gewählt.
Der Rat der Stadt besteht aus vier Bürgermeistern, fünf Ratsherren und vier Ratsführern.
Es sind der Amtskeller, die zwei Bürgermeister und die zehn Räte als Besetzung des Gerichts angegeben.
Im 16. Jahrhundert hat Neustadt einen Bürgermeister und zehn Ratsmitglieder, darunter einen Unterbürgermeister. Die Stadt ist in vier Viertel eingeteilt; daneben gibt es eine Gruppe von "Beständnern" sowie die Vorstädter, die beide getrennt von den Vierteln dem Bischof huldigen.
Die evangelische Bewegung war in Zeil im 16. Jahrhundert sehr stark, auch Bürgermeister und Rat bekannten sich zum Luthertum.
1502 werden in Heideck zwei Bürgermeister erwähnt.
Ein Entscheid des Würzburger Bischofs dokumentiert den Wandel der Stadtverfassung Neustadts: aus dem Oberen Rat wird der Innere, aus dem Unteren Rat der Äußere Rat. Anlass der bischöflichen Bestätigung ist ein Streit zwischen dem Inneren und dem Äußeren Rat. Zugleich bietet der Entscheid eine Aufzählung der städtischen Bediensteten. Die Zwölfer des Äußeren Rates hatten sich nicht nur "angemaßt", alle geistlichen Lehen, auf die der Rat zu präsentieren hatte, mitzuverleihen, sondern auch "Stadtschreiber, Schulmeister, Kirchner, Schrotter, Thurnlewt, Torwarten, Flurschutzen, Wechter, Weingarthuter, Verwarer der Slussel zu den thoren und pforten, Hirten und Ammen" zusammen mit dem Inneren Rat zu bestellen. Obwohl der Innere Rat auch den eingezogenen Erkundigungen tatsächlich bisher alle Lehen und Ämter allein vergeben hat, räumt der Bischof dem Äußeren Rat nunmehr das Recht der Mitverleihung der geistlichen Lehen ein, während die Ämterbestellung "wie vor alter herkommen" dem Inneren Rat vorbehalten bleiben soll.
Der Rat zu Münnerstadt bestätigt, dass er durch Ratsgenossen und den Bürgermeister Marx Krebs laut inseriertem Lehensbrief des Wilhelm Graf von Henneberg etliche Lehen für das Spital zu Münnerstadt empfangen hat.
Neben den Schöffen werden die Sechs des äußeren Rates erwähnt.