Die Schmälerung der Rechte des Rats gipfelt in der Verordnung vom 29.3.1773, die dem Stadtmagistrat jegliche eigene Gerichtsbarkeit abspricht. Das Oberamt hat nun die Gerichtsbarkeit auf dem Land und auch in der Stadt auszuüben.
In Lichtenberg ist bis 1777 ein "Stadt- und Landrichter" nachweisbar, der offenbar zusammen mit dem Rat der Stadt (vier Bürgermeistern und acht Ratsmitgliedern) die Gerichrtsbarkeit im Amt Lichtenberg ausübte.
Als Juden im Gerichtsbereich des Ansbacher Rats werden 60 Familien mit ungefähr 350 Seelen genannt, darunter ca. 24 Hausbesitzer.
Das preußische Militär besetzt auf Ersuchen des Rates die Stadt Windsheim. Das Angebot der freiwilligen Unterwerfung lehnt der König jedoch ab.
Der Stadtrat wird erstmals frei gewählt.
Röthenbach hat seit 1870 einen Bürgermeister.