Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Die Verwaltung erfolgt durch den Ratsschultheiß und sechs Ratsmitglieder.
Der Rat, der bei der Erhebung des Ortes zur Stadt 1332 eingesetzt wurde, wird nicht von den Bürgern gewählt, sondern seitens der bereits vorhandenen Bürgermeister durch Zuwahl neuer Mitglieder in Anwesenheit des Landkomturs ergänzt.
Die städtischen Belange werden allwöchentlich freitags nach dem Frühgottesdienst in einer Sitzung im Rathaus geregelt.
Der Rat besteht aus zwei Bürgermeistern und ursprünglich acht, später zehn Stadträten.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.