Der Rat, der bei der Erhebung des Ortes zur Stadt 1332 eingesetzt wurde, wird nicht von den Bürgern gewählt, sondern seitens der bereits vorhandenen Bürgermeister durch Zuwahl neuer Mitglieder in Anwesenheit des Landkomturs ergänzt.
Ein Rat mit innerem und äußerem Rat mit je zwölf Mitgliedern existiert, Vorsitzender ist der Stadtschultheiß (praetor) mit zwei Bürgermeistern (consules).
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.
Der Rat besteht aus zwei Bürgermeistern und ursprünglich acht, später zehn Stadträten.
In der eichstättischen Zeit werden der äußere und der innere Rat (je sechs Mann) ohne Mitwirkung der Bürger vom Bischof eingesetzt.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.