Der Bürgerrat besteht einschließlich der Bürgermeister aus zwölf Personen. Da Rothenfels mit den benachbarten Dörfern Bergrothenfels, Windheim und Zimmern eine Gemeinde bildet, stellen auch diese Dörfer ihre Ratspersonen.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Der Rat besteht aus vier Bürgermeistern und neun Ratsherren.
Der Rat der Stadt besteht aus einem Bürgermeister und zwölf Räten.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.