Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Teuschnitz hat einen Bürgermeister und Rat in der Art der anderen kleinen Hochstiftsstädte Bambergs.
Der innere Rat besteht aus Patriziern, der äußere Rat aus Vertretern der Zünfte.
Der Rat besteht aus vier Bürgermeistern und neun Ratsherren.
Der Rat der Stadt setzt sich aus einem Amts- und drei Unterbürgermeistern sowie vier Ratsverwandten zusammen.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.