Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Die städtischen Belange werden allwöchentlich freitags nach dem Frühgottesdienst in einer Sitzung im Rathaus geregelt.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Der Rat der Stadt besteht aus einem Bürgermeister und zwölf Räten.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.