Es gibt einen Rat aus Ober- und Unterbürgermeistern sowie 10 Ratsherren.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Der Bürgermeister und der Rat werden zweijährlich zur Hälfte neu ernannt. Diese Regelung gewährleistet, dass bei einem Ausscheiden des schon länger im Amt sitzenden Bürgermeisters der andere Bürgermeister an dessen Stelle tritt und bereits mit den Amtsgeschäften vertraut ist.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und acht Ratsherren.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern, zwölf inneren und sechs äußeren Ratsherren.
Die 13 Mitglieder des Inneren Rats haben alle Macht und billigen dem Äußeren Rat nur beratende Funktion zu.
Der aus den staufischen Ministerialen hervorgegangene Stadtadel hält das Regiment fest in den Händen.
Der Bischof versucht die Bildung eines eigenständigen Rats zu verhindern indem er Ministeriale und andere Bürger in sein Beratungsgremium, den späteren Oberrat, beruft.
Der älteste Teil des Rats besteht aus 26 Mitgliedern, nämlich aus 13 "consules" ("alte Bürgermeister") und aus 13 "scabini" ("junge Bürgermeister" oder "Schöffen").
Es wird erstmal ein "scultetus" urkundlich erwähnt.