Das "Sygeherter tor" wird erwähnt.
Spalt wird um 1322 ummauert.
Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
König Ludwig IV. erlaubt dem Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach, die villa Iphofen zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
König Ludwig IV. verleiht auf Betreiben des Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen das Recht, in Eisfeld und Hildburghausen ein Ungeld zur Ummauerung der Stadt zu erheben
Die Neustadt wird mit einer Mauer umgeben.
König Ludwig IV. erlaubt dem Grafen Berthold, für die Ummauerung der Städte Hildburghausen und Eisfeld ein Umgeld zu erheben.
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.
Wunsiedel erhält die Erlaubnis zum Bau einer Stadtmauer.
Der Eichstätter Bischof Heinrich V. Schenk von Reicheneck lässt Herrieden mit einer Mauer befestigen. (Merian gibt Heinrichs Sterbedatum fälschlicherweise mit 1343 an.)