Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
Es gibt Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Benediktinerinnenkloster.
Nach der Schlacht bei Bergtheim zeigt sich der wirtschaftliche Ruin des Patriziats der Stadt Würzburg.
Die Stadt hält die Verbindung zum abgesetzten König Wenzel aufrecht. Dieser verspricht Unterstützung gegen Friedrich VII., den Burggrafen von Nürnberg (1405-1407).
Der wenige Tage nach der Schlacht von Bergtheim nach Nürnberg geflohene Konrad Schilher, Kanoniker von Stift Haug, verfasst für Bischof Gerhard von Schwarzburg ein zur Mäßigung im Strafgericht über die Bürger mahnendes Schreiben.
Nach der Niederlage bei Bergtheim unterwirft sich auch Haßfurt und verpflichtet sich, Erbhuld zu leisten und keinem Städtebund mehr beizutreten.
Die Reichsstadt Rothenburg o.d. Tauber will ihre Zwistigkeiten mit den Burggrafen von Nürnberg durch einen Schiedsrichter lösen.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Gerolzhofen geschlossen.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Karlstadt geschlossen.