Im Sommer belagert Bischof Gerhard von Schwarzburg mit Ludwig VII. von Bayern-Ingolstadt Haßfurt, ohne die Stadt einnehmen zu können.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
Es gibt Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Benediktinerinnenkloster.
Nach der Schlacht bei Bergtheim zeigt sich der wirtschaftliche Ruin des Patriziats der Stadt Würzburg.
Nach der Absetzung König Wenzels fällt Prichsenstadt in die Hand des Gegenkönigs Ruprecht.
Die Stadt hält die Verbindung zum abgesetzten König Wenzel aufrecht. Dieser verspricht Unterstützung gegen Friedrich VII., den Burggrafen von Nürnberg (1405-1407).
Nach der Niederlage bei Bergtheim unterwirft sich auch Haßfurt und verpflichtet sich, Erbhuld zu leisten und keinem Städtebund mehr beizutreten.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Gerolzhofen geschlossen.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Mellrichstadt geschlossen.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.