Im 12. Jahrhundert übergibt Adalbert von Seibelsdorf bei seinem Eintritt ins Kloster Banz die Kirche mit Ausstattung sowie zwei Hufen in diesem Ort, noch weitere Güter in Ylowen (spätere Waldherrschaft Wallenfels), Ehesberg und Trosispach mit Wald und Feld dem späteren Halsgericht Wartenfels. Der Klosterbesitz, der durch die Schenkungen der Seibelsdörfer und Callenberger entsteht, findet sich später in der Hand des Bischofs von Bamberg.
König Konrad III. bestätigt einen Gütertausch zwischen dem Domkapitel von Würzburg und dem Kloster Ebrach, desgleichen den Verzicht des Würzburger Vogtes Graf Poppo von Henneberg auf die Vogtei über die an Ebrach gekommenen Güter und verfügt, dass die Ebracher für diese im Notfall einen Vogt bestimmen können und ohne ihren Willen der Bischof die Vogtei nicht als Lehen ausgeben darf.
Der Bamberger Bischof Eberhard II. von Otelingen hat schon 1151 namhaften Grundbesitz innerhalb der Cent von den Grafen von Henneberg erworben. Hierzu zählen die Burg Nordeck, das Allod und Markt Steinach sowie Gebiete bis zur Rodach im Norden.
Mainbernheim steht gegen einen jährlichen Reichszins als Reichsdorf unter dem besonderen Schutz von Kaiser Friedrich I. Bei der Urkunde handelt es sich jedoch wohl um eine Fälschung.
Windsheim kann kein Territorium rund um die Stadt aufbauen, sondern hat lediglich in den umliegenden Dörfern ca. 200 zehntpflichtige Bauern.
Zwei Bürgen für den Verkauf des Uffenheimischen Teils von Virnsberg an die Burggrafen Conrad der Ältere und Conrad der Jüngere von Nürnberg sollen sich im Falle von Zahlungsunfähigkeit in Ansbach oder Windsheim einfinden.
Der Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach verkauft dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg für 500 Pfund Heller Bernheim und Herbolzheim.
Nach Heinrich von Hohenlohes Tod wird eine Änderung im Verpfändungsgeschäft von 1328 vorgenommen. Heinrichs Bruder Friedrich von Hohenlohe, Domdekan von Bamberg erhält vom Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach 100 Pfund Haller und verzichtet auf diverse Liegenschaften und Rechte in Volkach.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg bestätigen dem Kloster Waldsassen den Kauf eines Hofs in Weißenstadt.
Kaiser Karl IV. bestätigt die Rechte der Stadt Weißenburg am Reichsforst und gebietet dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den Reichsforst zu Weißenburg zu schützen.