Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Konrad Grave von Gräfenberg Marktrecht und Blutbann nach dem Muster Nürnbergs.
Es gibt drei Jahrmärkte.
Ein Schmied wird erwähnt.
Privileg Kaiser Ludwigs IV.: Arnstein erhält das Evokationsrecht (eigenes Gericht) und einen Jahrmarkt.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Zusammen mit dem Stadtrecht wird das Marktrecht verliehen: ein Wochenmarkt mit Vieh und Wagen am Montag.
Ebern wird die Marktgerechtigkeit mit der Stadtverleihung 1335 bestätigt.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel verlegt auf allgemeinen Wunsch der Bürger zu Meiningen ihren Jahrmarkt am St. Ulrichs Tag auf den Sonntag nach Ostern und verheißt den Besuchern des Marktes seinen Schutz.
Das Zwölferkollegium entwickelt sich zu einem "inneren Rat" und dem entscheidenden Träger der städtischen Verwaltung. Wohl als Zugeständnis an die erstarkte Handwerkerschaft wird aber zudem ein "äußerer Rat" mit 40 Mitgliedern gebildet.