Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Konrad Grave von Gräfenberg Marktrecht und Blutbann nach dem Muster Nürnbergs.
Es gibt fünf Jahrmärkte und einen Wochemarkt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Ort das Marktrecht.
Graf Berthold und Graf Heinrich, sein Sohn, gebieten, dass in Schmalkalden kein Edelmann schänken oder sonstige den Bürgern schädliche Gewerbe treiben darf und auch keine Schafe auf dortiger Flur halten soll.
Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Ebern wird die Marktgerechtigkeit mit der Stadtverleihung 1335 bestätigt.
Zusammen mit dem Stadtrecht wird das Marktrecht verliehen: ein Wochenmarkt mit Vieh und Wagen am Montag.
In der Stadtrechtsverleihung (Gelnhäusener Stadtrecht) bekommt Fladungen auch die Erlaubnis, jeden Dienstag einen Wochenmakt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. verleiht das Marktrecht.
Es ist in Nürnberg eine Mühle nachweisbar.