Für Kronach sind bereits vier Mühlen bezeugt.
König Karl IV. erteilt Gottfried von Brauneck die Erlaubnis, aus Creglingen eine Stadt zu machen. Creglingen darf ummauert werden, Stock und Galgen errichten und einen Wochenmarkt abhalten. Die Stadt soll alle Freiheiten haben, wie sie die Stadt Rothenburg hat.
König Karl IV. verlegt die Messe und den Jahrmarkt der Stadt Gelnhausen von September auf Juni und verleiht den Bürgern die Weidegerechtigkeit im Gericht Gründau.
Weinbau wird erwähnt.
In einer Urkunde, in der die Gräfin Jutte von Henneberg dem Müller Apel Landecke die Mühlstatt zu "nidern Lurungen" erblich vermacht, wird Lauringen als Dorf erwähnt.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
Graf Rudolf von Wertheim und sein Sohn Eberhart geben der Stadt Wertheim eine Urkunde über Bede, Weinschank und -bau.
Die Kaufleute von Nürnberg und Regensburg werden von Johann und Albrecht, Burggrafen von Nürnberg, Graf Rudolf von Wertheim, Ludwig von Hohenlohe und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe in deren Gebieten in Schutz genommen. Das Geleit währt bis zum kommenden 2. Februar; die Kaufleute sollen dafür entsprechend der transportierten Waren bezahlen.
König Karl IV. verleiht Baiersdorf das Stadtrecht, das Marktrecht und das Gerichtsrecht.
In dem "Weistum über den Salzforst" wird unter anderem das Recht auf Waldnutzung für die Bürger von Bischofsheim angesprochen sowie die Strafen bei Missachtung der Regeln festgelegt.