König Wenzel von Böhmen, der Stadtherr von Mainbernheim, gebietet, den Ort mit Gräben und Mauern zu befestigen und verleiht ihm einen Wochenmarkt.
Es wird ein Weinberg am "Rüstenbühl" erwähnt in einem Lehenrevers des Hans Rose für Graf Johann von Wertheim über zwei von Konrad von Espelbach erworbene Stücke dieses Weinbergs.
Erstmals wird eine Schmiedezunft genannt.
Ein Wochenmarkt wird erwähnt.
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin legt den Tag des wöchentlichen Marktes auf Dienstag und setzt die Termine für sieben Jahrmärkte fest: 1. Mai, der Montag der Pfingstwoche, 13. Juli, 10. August, 29. September, 11. November, 29. Dezember.
In Ebern wird 1387 zum zweiten Mal ein Wochenmarkt erwähnt.
Laut Lorenz Fries bestätigt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Wochenmarkt am Donnerstag und erlaubt den Bürgern von Eltmann ein Stadtgericht abzuhalten.
Wigelois Modschiedler verzichtet gegen Burggraf Friedrich von Nürnberg auf ein Fischwasser bei Hof.
Zwischen der Stadt Nürnberg und dem Burggrafen von Nürnberg bestimmt ein Präliminarfrieden unter anderem, dass den Menschen aus dem Umland freier Zugang in die Stadt gewährt wird, um dem Handel nachzugehen.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gestattet der Stadt Haßfurt, dass Lebensmittel (Essen und Trinken), die in Haßfurt gekauft oder verkauft und dort verzehrt werden, zollfrei sind.