Schon im 14. Jahrhundert ist der Markt mit Ausnahme der hohen Rügen vom Gericht des bischöflichen Vogtes oder Amtmanns befreit.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt die Erlaubnis, am Pfingsmontag einen achttägigen Jahrmarkt abzuhalten.
Die Stadt erhält das Recht, einen Jahrmarkt an St. Bartholomäus und einen Wochenmarkt abzuhalten.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
Anton von Schweigern erhält von Graf Johann von Wertheim folgende Lehen: ein Haus und eine Hofreite in Laudenbach an der Burg, 150 Morgen Acker, neun Morgen Weingarten am Stein und eine Hofreite im Baumgarten, alles gelegen in Laudenbacher Markung.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein verleiht Ebenhausen zwei Jahrmärkte (Sonntag nach Walpurigis und Sonntag nach Michaelis) und einen Wochenmarkt (montags).
Eine Mühle mit Namen "Altstadtmühle" wird genannt. Sie ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg und ist als solches im Besitz Betz Rudolfs.
In Bamberg sind Ärzte erwähnt.
Es gibt offensichtlich zwei Badestuben, die als Lehen vom Hochstift Würzburg vergeben werden. Eine geht im Februar an Heinz Melern, dessen Ehefrau Katharina und "deren" (unklar, wer gemeint ist) Geschwister Kunz und Gerhaus. Die andere wird im Juli an Hermann Strauben verliehen und war vorher im Besitz Heinrich Putners.
Die Stadt Hassfurt erhält laut Lorenz Fries von Bischof Johann von Eglofstein zwei Jahrmärkte und sagt den Kaufleuten Geleitschutz zu; und zwar vier Tage vor und nach dem Lorenztag (10.8.) und acht Tage vor und nach Lichtmess (2.2.).