Der Bamberger Bischof Friedrich III. von Aufseß verleiht der Stadt Burgkunstadt auf jeden Samstag einen Wochenmarkt.
In Miltenberg sind nach der Messe am Donnerstag und am Sonntag Wochenmärkte belegt.
Von König Sigismund bekommt Staffelstein vier Märkte verliehen.
Graf Johann zu Wertheim verleiht Berthold von Kolen und Klaus Gerung gemeinschaftlich 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg, die Berthold bisher allein inne gehabt hat.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verleiht Mellrichstadt einen Jahrmarkt für den Sonntag nach Kreuzerhöhung (14. September).
Graf Johann von Wertheim gibt seinem Schreiber Werner Schade die Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör, worunter Ursätze und Fischweide sind, in Erbbestand. Der Beständer hat 50 Gulden zu Ursatz an die Mühle zu wenden. Von dem Mühlbann ist der Vogt nicht ausgeschlossen; dagegen ist jeder dem Bann unterworfen, der in Wertheim Korn oder Weizen kauft, ausgenommen Pfründkorn und solche, die besonderen Dispens von der Herrschaft haben. Der Passus über das Gericht fehlt.
Georg Zollner von Rotenstein nimmt fünf Morgen Weinberg in der Sanderau in Würzburg von Graf Johann von Wertheim zu Lehen.
Die zehntägige Messe wird als zweitägiger Jahrmarkt auf den 29. September verlegt.
Der Nürnberger Burggraf verleiht dem Markt Stadtrecht, der Ort wird trotzdem weiter als Markt bezeichnet.
Markgraf Friedrich I., der Kurfürst von Brandenburg, erhebt das Dorf zu einem Markt mit Stadtrechten (Nürnberger Recht) und verleiht ihm das Privileg der hohen Gerichtsbarkeit.