Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bewilligt der Stadt Königshofen zwei Jahrmärkte, wobei der eine terminlich geändert wird auf Sonntag nach St. Bartholomäus (24. August), der andere dagegen neu bewilligt wird auf Sonntag vor Conversio Pauli (25. Januar).
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt der Stadt die bisherigen vier Jahrmärkte zu St. Georg (23. April), St. Jakob (25. Juli), Simon und Judas (28. Oktober) sowie auf den Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) und ferner einen Wochenmarkt am Montag.
Kaiser Friedrich III. gewährt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs einen Jahrmarkt "zu Dhuren", das "dem stift Mentz zugehort".
Kaiser Friedrich III. erteilt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs Adolfs II. von Nassau Privilegien für zwei Jahrmärkte "zu Brotselden", "so im und dem stifft Mentz zugehorten".
Der Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau, der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg und Graf Johann von Wertheim teilen sich das Geleit von Würzburg über Wertheim nach Miltenberg. Besonders erwähnt werden die von oder nach Frankfurt Reisenden.
Ein Sigismund Weisen fragt an, ob er an der Agneten-Mauer, wohl ein Teil der inneren Mauer, eine Hütte zum Färben errichten darf. Der Rat lehnt ab. (5, 149 v)
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg gewährt der Stadt Schwarzach zwei neue Jahrmärkte, einen auf Visitatio Marie (2. Juli) und einen auf Judica (2. Sonntag vor Ostern).
Graf Johann von Wertheim gibt Hans Großmüller seine Mühle an der Tauber in Wertheim mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle, Ursätzen usw. in Erbbestand. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Nach dem Einzug von Gutenbergs Buchdruck ist auch in Nürnberg ein Aufschwung des Buchgewerbes erkennbar.
Schon 1471 gibt es in Heideck neun Jahrmärkte, die zugleich Hauptviehmärkte sind.