Der Bamberger Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim gibt dem Handwerk der Schuhmacher eine Ordnung, wie sie schon sein Vorgänger Weigand von Redwitz gegeben hatte.
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof den Rotgerbern der Stadt Königsberg eine Handwerksordnung.
Die Stadt Gerolzhofen (Bürgermeister und Rat) beabsichtigt, ihren Metzgern eine Satzung über den Fleischkauf zu geben. Die Metzger werden gebeten, ihre Satzung gegen Belohnung der Stadt zukommen zu lassen, damit diese verglichen werden können.
Graf Ludwig von Stolberg-Königstein erlässt eine Ordnung für die in Wertheim lebenden Juden.
Laut einem Steuerverzeichnis von 1563 erhebt die Stadt Bayreuth Steuern in der Stadtgemarkung innerhalb der Ringmauer von I. Risse 38 Häuser, II. Risse 38 Häuser, Schmiedgasse 15 Häuser, Am Entenmarkt vier Häuser, Schulgäßlein fünf Häuser, Schneidergasse 13 Häuser und eine Badstube, Pristergasse/Am Kirchhof 22 Häuser und eine Badstube, Breite Gasse 15 Häuser, Judengasse 20 Häuser, Frauengäßlein ein Haus und Denzelgäßlein ein Haus. Innerhalb der Mauer sind noch 37 Familien ohne häuslichen Grundbesitz. Des Weiteren erhebt sie Steuern in den Vorstädten außerhalb der Ringmauer von: Vor dem Oberen Tor neun Häuser, Ziegelgasse vier Häuser, Rennweg elf Häuser, Moritzgasse ein Söldengütlein, Moritzhöfen ein Hof, fünf Söldengüter, vier Söldengütlein, ein Haus, vier Sölden; Vor dem Unteren Tor neun Häuser und ein Sölde, Zum Heiligen Kreuz zwei Mühlen (Steinmühle, Spitalmühle) und vier Häuser, Am Neuen Weg eine Ziegelhütte, 14 Häuser, zwei Söldengütlein, ein Haus (Hammerstatt) und zwei Höfe; Wendelhöfen zwei Höfe, Oberobsang vier Höfe, Quellhof ein Hof, Dürschnitz ein Hof und ein Söldengut und Am Thiergarten ein Haus. In den Vorstädten sind noch 51 Familien ohne häuslichen Grundbesitz.
Es werden Bäcker, Lederer und Schuster erwähnt.
Der Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg gibt den Löhern Mellrichstadts eine Ordnung.
Die Grafen von Stolberg (als Erben von Henneberg- Römhild) verlegten mit Einwilligung Bischof Friedrichs den früher auf Maria Magdalena (22. Juli) gehaltenen Jahrmarkt in Münnerstadt auf den Sonntag davor und gewährten einen weiteren zu Reminiscere (2. Fastensonntag).
Der Würzburger Bischof Friedrich von Wirsberg gibt den Leinewebern Mellrichstadts eine Ordnung.
Der Würzburger Bischof verleiht der Stadt Bischofsheim laut Lorenz Fries einen Jahrmarkt.